Limited & Co. KG
Auch bei der Limited & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Hier ist der Komplementär eine Private Limited Company by Shares (Ltd.). Die Limited & Co.KG ist eine britische Mischform und vereint die Vorteile einer Kommanditgesellschaft und einer Private Limited Company by Shares. Sie können die Limited & Co. KG ins deutsche Handelsregister eintragen lassen, sofern Sie eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland unterhalten und innerhalb der Europäischen Union gegründet haben.
Der größte Unterschied zur GmbH & Co. KG besteht darin, dass Sie kein Mindestkapital (25.000 Euro) benötigen. Sie können die Höhe Ihrer Einlage vielmehr frei wählen. Dies ist auf den ersten Blick ein Vorteil. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Kapital immer auch Bonität bedeutet.
Überblick: Limited & Co. KG
Gesellschaftsform: | Limited & Co. KG |
Leitung: | Komplementär (Director der Private Limited Company by Shares) |
Geschäftsrisiko: | Haftung mit Einlagen, da Private Limited Company by Shares als Vollhafter |
Gewinnverteilung: | Ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag |
Mindestkapital: | Keines |
Beschlussorgan: | Gesellschafter |
Kontrolle: | Kommanditist(en) |
Unternehmensname: | Freie Namenwahl mit Zusatz „Limited & Co. KG“ |
Aktualisiert am 10. September 2014